Ayurveda Produkte - Qualität und Produktvielfalt

Viel Unruhe ist in den letzten Wochen bezüglich der EG Richtlinie für traditionelle pflanzliche Arzneimittel entstanden; denn viele Menschen meinen, dass sie in Zukunft nur noch wenige oder gar keine Ayurveda-Produkte mehr erhalten können. Aber zum Glück ist der Ayurveda dieses Mal nicht direkt betroffen, daher können wir eine Entwarnung für diesen Zeitpunkt geben.

Der Grund dafür ist, dass sich der Ayurveda in Europa primär mit Lebensmitteln und Nahrungsergänzungen befasst. Ayurvedische Kräuter werden also nicht verboten, wenn sie als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel deklariert und verkehrsfähig sind. Wir empfehlen Ihnen daher Produkte namhafter europäischer Hersteller, die allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen, vorschriftsmäßig deklariert und in Europa hinsichtlich ihrer Qualität geprüft worden sind.

Der Unterschied zwischen einem Nahrungsergänzungsmittel und einem Arzneimittel ist folgender: Ein Arzneimittel übt eine spezielle Wirkung auf den Körper aus, die auf ein bestimmtes Krankheitsbild abgestimmt ist, so kann beispielsweise ein Arzneimittel zur Senkung des Blutdrucks eben nicht für ein Magengeschwür eingesetzt werden, wenn es nicht dafür zugelassen ist.

Im Gegensatz dazu dient ein Nahrungsergänzungsmittel der sinnvollen Ergänzung der Ernährung, z.B. durch die zahlreichen Pflanzenbegleitstoffe, Vitamine oder Mineralstoffe, die darin enthalten sind. Daher darf auf dem Etikett auch kein Krankheitsbild angegeben werden und die empfohlene Dosierung darf nur so hoch sein, dass keine arzneiliche Wirkung entsteht. Nahrungsergänzungsmittel, die den europäischen Normen entsprechen, haben also immer eine Verzehrempfehlung, mit der Sie selbst im Alltag gut zu recht kommen können. Der Ayurveda empfiehlt ja immer das richtige Maß. Und ein Übermaß kann eben die Balance stören. Selbst eine Riesenmenge von etwas so Alltäglichem wie Pfefferminztee kann unangenehme Effekte erzeugen.